Fitnessclub LIF Lannach ist Fit - SHS-GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Leistungen aus dieser Mitgliedschaft dürfen ausschließlich vom jeweiligen Mitglied in Anspruch genommen werden. Sie sind nicht übertragbar. Der Fitnessvertrag umfasst und berechtigt das Mitglied, alle unsere ausgewiesenen Leistungen täglich zu nutzen.
  2. Das Mitglied erklärt, dass die im Studio aufliegende und bei der Einschreibung ausgehändigte Hausordnung komplett anerkannt wird. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung, wie z.B. Sachbeschädigung, Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl etc. kann der Zutritt zum Fitnessclub LIF Lannach schon beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer gesperrt und untersagt werden. Bei diesem Umstand hat das Mitglied dennoch die laufenden Mitgliedsbeiträge bis zum Vertragsende zu bezahlen.
  3. Das LIF Lannach übernimmt keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Benützers entstehen. Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung sorgfältig und pfleglich umzugehen, die Kurzhanteln nach dem Gebrauch auf ihren Platz zurück zu geben und die Hantel-Scheiben von den Hantel-Stangen wieder zu entfernen und auf die Hantelscheibenvorichtungen zurück zu hängen. Sachbeschädigungen – auch fahrlässig verursachte Schäden – werden auf Kosten des Verursachers instandgesetzt.
  4. Mitgliedsbeiträge und Abo's:
  1. LIF-VIP all inkl. ABO € 43,90 mit 12 Monate Bindung und 3-monatiger Kündigungsfrist
  2. LIF-FLEXI-VIP all inkl. ABO € 56,90 mit 1-monatiger Kündigunsfrist
  3. LIF-FIT ABO € 33,90 mit 12 Monate Bindung und 3-monatiger Kündigungsfrist
  4. LIF-FLEXI-FIT ABO € 43,90 mit 1-monatiger Kündigunsfrist
5. Zahlung:
Der Monatsbeitrag ist am 1. jedes Monats zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt jeweils im Voraus, monatlich mittels Abbuchungsauftrag (SEPA Lastschrift). Der Monatsbeitrag ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zu bezahlen, wenn die Leistungen der Einrichtung nicht in Anspruch genommen werden. Alle Entgelte verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollte sich die Umsatzsteuer erhöhen ist LIF Lannach berechtigt, diese Erhöhung an das Mitglied weiterzugeben. Ebenso werden Ermäßigungen der Umsatzsteuer entsprechend weitergegeben.

Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender  Index. Als Bezugsgröße gilt die für den im Jänner des Jahres des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die  Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die  Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende  Mitgliedsbetrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.

Leistungsausfälle für unsere Kunden durch langfristige nicht hervorsehbare Betriebsunterbrechung durch Umwelteinflüsse, Feuer- und Wasserschäden, Katastrophen, gesetzliche Anweisung, Einbruch usw. werden unseren Mitgliedern nach dem Ausscheiden aus dem Fitnessclub als gratis Nutzung im Ausmaß der nicht erbrachten Leistung als Zeitguthaben ausgeglichen. Daher muss die Zahlung des Mitgliedsbeitrages von unseren Mitgliedern normal weiter geleistet werden. Dies ist zum Schutz für unserer Mitglieder und dem Fitnessclubs LIF.

  1. Kündigungsrichtlinien:

Bei Verträgen mit Bindung wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde, verzichten die Vertragsparteien für die Dauer von 12 Monaten ab Vertragsabschluss auf eine ordentliche Kündigung dieses Vertrages. Der Austritt aus dem SHS-LIF Lannach kann nur unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist per Anmeldedatum durchgeführt werden. (Beispiel: bei Anmeldedatum 31.12.2023, muss die Kündigung bis spätestens 30.08.2024 per Mail erfolgen). Erfolgt die Kündigung verspätet, so wird sie in dieser Kündigungsperiode nicht anerkannt. Ein Wechsel von einem Jahres-Abo auf ein Flexi-Abo ist immer per 30.04., 30.08. und 31.12. des Jahres möglich.

Bei den FLEXI-ABO`s ist eine 1-monatige Kündigungsfrist vereinbart und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsletzten gekündigt werden. Der Wechsel von einem Flexi-Abo auf ein Jahres-Abo ist immer monatlich zum letzten möglich.

Die Möglichkeit einer Passiv-Stellung bzw. vorzeitigen Kündigung kann nur mit schriftlichem Nachweis der in den vorzeitigen Kündigungsrichtlinien angeführten Gründe in Anspruch genommen werden. Eine Kündigung muss schriftlich per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post an "SHS-GmbH LIF-Lannach ist Fit, Kapellenweg 3a 8502 Lannach erfolgen. Um eine vorzeitige Kündigung mit Ablauf des aktuellen Monats berücksichtigen zu können, muss diese bis spätestens 7 Tage vor Monatsende eingelangt sein.

  1. Das Informationsblatt laut Bundesrecht für die Benutzung der Solarien, der Saunaregeln und der Warmbadordnung vom Fitnessclub Leibnitz ist Fit erhalten die Mitglieder bei der Einschreibung.
  2. Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen können schriftlich per SMS oder per E-Mail erfolgen. Pro Zahlungserinnerung bzw. Mahnschreiben wird eine Gebühr in Höhe von 10,- EUR verrechnet. Bankspesen für entstandene Rücklastschriften werden mit pauschal 10,- EUR angesetzt. LIF Lannach ist bei Spesen von mehr als 10,- EUR berechtigt, diese entsprechend anzupassen.
  3. Kommt das Mitglied trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen mit der Zahlung eines Betrages, der zwei Monatsmitgliedsbeiträgen entspricht, in Rückstand, ist der Fitnessclub LIF berechtigt, den Mitgliedsvertrag aufzulösen und allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrages, entstandene Kosten einer notwendigen zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.
  4. Ebenfalls behält sich der Fitnessclub LIF das Recht vor, den Mitgliedsvertrag auch aus sonstigen im Bereich des Mitglieds liegenden Gründen, jederzeit kündigen zu können. In allen Fällen, ist das Mitglied verpflichtet, im Falle des Verschuldens, eine Schadenersatzzahlung in der Höhe des nächsten ordentlichen Kündigungstermins an Mitgliedsbeiträgen zu leisten.
  5. Für die Widmung der Zahlung wird ausdrücklich vereinbart, dass Zahlungen zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und erst dann auf Hauptforderungen gebucht werden.
  6. Kundendaten die sich verändern, müssen dem Fitnessclub LIF unverzüglich per Mail bekannt gegeben werden. Änderungen der Bankverbindungen müssen ebenfalls sofort per Mail bekannt gegeben werden und können nur spätestens 7 Tage vor dem Fälligkeitstermin für das nächste SEPA-Lastschriftverfahren berücksichtigt werden.
  7. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass der Fitnessclub LIF mit dem entsprechenden Aushang, eine Videoüberwachung im Studio hat, die zur Hilfe und Gewährleistung der bestmöglichen Nutzungsbedingungen, für die Sicherheit der Mitglieder und zum Schutz des persönlichen Eigentums sowie zum Schutz der Fitnessclubräumlichkeiten beiträgt.
  8. Geringfügige Nutzungseinschränkungen im Leistungsangebot berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages. Ebenfalls besteht auch kein Schadenersatz für das Mitglied in diesem Fall.
  9. Der Garderobenschrank muss nach dem Abschluss des Trainings geräumt und unverschlossen hinterlassen werden. Der Fitnessclub LIF ist berechtigt, spätestens nach Betriebsschluss 22 Uhr sämtliche verschlossene Garderobenschränke zu öffnen und zu räumen. Gegenstände werden einige Zeit in den Fundgrubenschrank gegeben. Und in weiterer Folge an eine Hilfsorganisation verschenkt. Für ein allfälliges Abhandenkommen verschiedener Sachen wird keine Haftung übernommen.
  10. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Jungendliche unter 14 Jahren können nicht Mitglied werden. Jugendliche unter 16 Jahren können nur mit einem Elternteil und einem speziellen Trainingsplan, der von unserem Kooperationspartners Diplom.Trainer Alex Greßl erstellt und direkt bei ihm bezahlt wird, Mitglied werden.
  11. Nebenabreden oder sonstige Absprachen sind ungültig, wenn sie mündlich durchgeführt wurden. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam werden, berührt das nicht die Gültigkeit des Mitgliedsvertrages sowie dessen anderen Bestimmungen.
  12. Sonderregeln Solarien Mega Sun
  1. Der Fitnessclub LIF hält sich das Recht vor, die Nutzungsmöglichkeit der Solarien zu verändern. Dadurch ist das Mitglied nicht zu einer vorzeitigen Kündigung berechtigt.
  2. Die Solariumräume dürfen nur von 1 Person zur gleichen Zeit betreten werden.
  3. Mehrfache Besonnungen am selben Tag sind nicht erlaubt.
  4. Bei Nutzung des Solariums wird eine Besonnung von maximal 2 x pro Woche bzw. 30 x pro Jahr empfohlen. Die Besonnung ist abhängig vom Hauttyp des Mitgliedes. Vor der Besonnung wird daher vorausgesetzt, dass dem Mitglied eine für sich persönliche Hauttypanalyse bekannt ist. Es wird dadurch auch ausdrücklich auf die Gefahren eines falschen Umgangs mit den Solarien und insbesondere aufgrund zu langer Besonnungszeiten oder zu häufiger Benutzung in dem Informationsblatt laut Bundesrecht für die Benutzung der Solarien, der Saunaregeln und der Warmbadordnung vom Fitnessclub LIF hingewiesen.
  5. Den Aushängen des Fitnessclub LIF der Besonnungsempfehlungen, ist im Eigeninteresse des Mitglieds, Folge zu leisten. Sollte es wegen Nichtbeachtung der vorgegebenen und empfohlenen Besonnungszeiten zu Verbrennungen und Schäden kommen, entfällt jegliche Haftung von LIF Lannach.


AGB LIF-SHS Juli 2022